Sonntag, 25. November 2012

Die defekte Wasserarmatur auf der Titanic...

Am 26.6.2012 hat das Kölner Landgericht ein Urteil zur religiösen Beschneidung von Jungen gefällt. Anschliessend ging dieses Urteil durch die Medien. Kaum eine Zeitung oder ein Sender, die nicht über das Urteil des Landgerichts Köln berichtete. Vergangene Woche debattierte der deutsche Bundestag um die künftige Gesetzesregelung zur Beschneidung von Jungen. Beide Ereignisse wurden begleitet von einem Hype an Berichterstattung. Was ist wirklich passiert?

Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Kindernotaufnahme. Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis davon und erhob Anklage gegen den Beschneider. Nachdem das Amtsgericht den Eingriff für rechtens befand, legte sie Berufung ein. Das Landgericht wertete ihn jetzt als "schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit" (Quelle: Financial Times Deutschland)

In der Sache will ich kein Urteil sprechen. Aber ich will auf einen anderen Umstand aufmerksam machen. Die Beschneidung findet bei den Juden am 8.Tage nach der Geburt statt. Nur wenige Tage zuvor, werden Kinder bei "Spätabtreibungen" bei lebendigem Leib zerstückelt, mit Giftspritzen umgebracht oder gar per Kaiserschnitt zur Welt gebracht um sie dann zu töten. Toleriert von einer Gesellschaft die sich nun über die Beschneidung aufregt. Schon deshalb verbietet sich jetzt und hier eine Diskussion über Beschneidung. Das wäre wie wenn man auf der sinkenden Titanic von der Reiseleitung die Reparatur der defekten Wasserarmatur in der 1.Klasse Kabine verlangen würde.

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